Erklärung zur Barrierefreiheit

Gültig für: https://www.lebensfreunde.de
Stand dieser Erklärung: 30. Juni 2025

Die Ströer Connections GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit der BITV 2.0 vereinbar.
Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Juni 2025 durch eine Selbstbewertung mittels vorgegebener Testverfahren und explorativem Testing durch interne Expert*innen für Barrierefreiheit innerhalb unseres Entwicklerteams.

Eine weitere Prüfung der Barrierefreiheit erfolgt voraussichtlich im September 2025 mittels explorativem Testing durch einen externen Dienstleister sowie durch Selbstbewertung mittels automatisierter Testverfahren und weiteres Testen interner Expert*innen für Barrierefreiheit innerhalb unseres Entwicklerteams.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte und Funktionen unserer Website sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.

  • Nicht alle verlinkten bzw. interaktiven Grafiken und Bilder sind mit Alternativtexten versehen.
  • Nicht alle Alternativtexte für Bedienelemente (z. B. Icons oder Logos) oder Teaserbilder bezeichnen das Ziel des Links.
  • Nicht alle Alternativtexte für grafische Schaltflächen (Buttons) bezeichnen die Aktion, die der Button auslöst.
  • Nicht alle nicht verlinkte informationsorientierte Grafiken und Bilder haben Alternativtexte, die dieselbe Aufgabe erfüllen wie das Bild. Das gilt insbesondere für SVG Icons.
  • Nicht alle Video-Dateien haben einen Alternativtext, der eine beschreibende Identifizierung des Inhalts ermöglicht.
  • Grafiken, die keine informative Funktion haben, sind nicht immer mit einem leeren alt-Attribut (alt=““) ausgezeichnet.
  • Es werden keine Untertitel als Alternative zur Tonspur eines aufgezeichneten Videos bereitgestellt.
  • Es werden keine Audiodeskription für informationstragende visuelle Videoinhalte bereitgestellt.
  • Nicht alle Listen auf der Seite wurden mit HTML-Strukturelementen für Listen ausgezeichnet.
  • Zeilenumbrüche über doppelte br Elemente sind vorhanden.
  • Nicht alle Hervorhebungen in Texten sind mit strong oder em ausgezeichnet.
  • Nicht in allen Datentabellen sind Spaltenüberschriften mit th oder den entsprechenden ARIA-Rollen ausgezeichnet.
  • Nicht alle Beschriftungen von Formularelementen oder Gruppen von Formularelementen sind so verknüpft, dass assistiven Technologien (Screenreader) die Beschriftungen automatisch zuordnen können.
  • Seiteninhalte werden teilweise erst durch die visuelle Darstellung in eine sinvolle Reihenfolge gebracht. Mittels CSS versteckte Seiteninhalte erscheinen nicht immer an adäquater Stelle im Seitenquelltext.
  • Dynamische Inhalte, die im Ausgangszustand visuell versteckt sind, sind nicht immer auch für Screenreader verborgen.
  • Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln nicht immer den Zweck derselben. Das HTML autocomplete-Attribut wird noch nicht verwendet.
  • Der Kontraste von Texten ist nicht überall ausreichend.
  • Bei einer Vergrößerung des Textes auf 200% bleibt nicht überall die Funktionalität erhalten.
  • Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind nicht überall ausreichend.
  • Bei Anpassung der Textabstände bleibt nicht überall die Funktionalität erhalten.
  • Die Webseite ist teilweise nicht ohne Maus benutzbar.
  • Es konnte noch nicht sichergestellt werden, dass alle Bereiche der Website frei von Tastaturfallen sind.
  • Die Zeitbegrenzung zur Anzeige von Statusmeldungen, die nach kurzer Zeit automatisch schließen, kann nicht abgestellt oder verlängert werden.
  • Es gibt bewegende Elemente, deren Bewegung länger als 5 Sekunden andauert und noch nicht abschaltbar ist.
  • Manche Seiteninhalte können mit Screenreadern oder anderen assistiven Technologien noch nicht übersprungen werden.
  • Es sind noch nicht alle Bereiche der Seite so ausgezeichnet, dass der Seitenaufbau daraus erschlossen werden kann.
  • Es gibt noch nicht ausreichend Sprungmarken.
  • Die Seiten haben nicht alle unterschiedliche Dokumenttitel, die zur Unterscheidung und Auswahl der Seiten genutzt werden könnten.
  • Wenn Links auf Dateien verweisen, informiert der Link noch nicht über das Dateiformat des Zieldokuments.
  • Der Tastaturfokus wird noch nicht immer deutlich hervorgehoben.
  • Der Tastaturfokus eines Bedienelements wird teilweise B. durch Dialoge überlagert oder kann aus dem sichtbaren Bereich geschoben worden sein.
  • Es werden nicht immer die Beschriftungen von Links, Buttons, Checkboxen und Textfeldern im zugänglichen Namen des Bedienelements benannt.
  • Die Navigationsmechanismen der verschiedenen Bereiche der Website sind nicht überall einheitlich.
  • Bei selbstgestalteten Bedienelementen werden die semantischen Informationen wie Name und Rolle noch nicht überall für assistive Technologien (Screenreader) bereitgestellt. Dazu gehört auch, dass wechselnde Zustände der Bedienelemente teilweise nicht gemeldet werden.
  • Statusmeldungen werden noch nicht besonders ausgezeichnet. Dadurch werden sie Nutzenden von assistiven Technologien (Screenreader) noch nicht automatisch präsentiert, ohne den Fokus zu erhalten.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen. Die Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit ist fester Bestandteil unserer Weiterentwicklung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30. Juni 2025 erstellt und basiert auf internen Bewertungen. Eine Aktualisierung erfolgt kontinuierlich nach Umsetzung weiterer Schritte auf dem Weg zur Barrierefreiheit unseres Webauftritts.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns Hinweise zu Barrieren auf unserer Website geben oder benötigen Informationen in barrierefreier Form?
Dann kontaktieren Sie uns bitte unter: barrierefreiheit@lebensfreunde.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten oder mit der Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Diese dient der außergerichtlichen Klärung.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

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